So wird das nichts mit der Reconquista!

Das katholische ASG-Bildungsforum in Düsseldorf lud am 30. Januar 2009 zu seinem Jahresempfang, und als Höhepunkt war ein Vortrag des Erzbischofs von Madrid und Vorsitzenden der Spanischen Bischofskonferenz Antonio María Kardinal Rouco Varela angekündigt zum Thema „Verbindendes und Trennendes – Zum Verhältnis von Staat und Kirche in Europa“. Rouco Varela hat den Ruf, im konservativen spanischen Klerus einer der konservativsten zu sein. Mehrfach mobilisierte er über 100.000 Demonstranten gegen die sozialdemokratische Regierung unter Joseluis Zapatero. Anders als in Deutschland ist auch die spanische extreme Rechte fast vollständig streng katholisch und auf den einschlägigen Veranstaltungen treten regelmäßig katholische Priester auf. Katholische Neonazis posieren mit dem faschistischen Gruß vor dem Bild des Papstes und katholische Nazi-Skinheads tragen auf Demonstrationen große christliche Kreuze durch die Gegend.

Die Einladung klang vielversprechend, und ich wollte mir dieses festliche Ereignis wenige Tage nach der Wiederherstellung der Einheit der heiligen römisch-katholischen Kirche nicht entgehen lassen.

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Joseph Ratzinger, der Rauch Satans und Tinte aus Blut

Am 21. Januar 2009 erfüllte Papst Benedikt XVI (Joseph Ratzinger) die Forderung der Anhänger des abtrünnigen Erzbischofs Marcel Lefebvre und hob die Exkommunikation des Meisters und der vier 1988 auf eigene Faust geweihten Bischöfe auf. Einer von ihnen ist der bekennende Holocaustleugner Richard Williamson.

Skandalös sind nicht nur die Auftritte von Richard Williamson. Seine Vorträge mit Verschwörungsmythen in Bezug auf Freimaurer und Juden, auf den 11. September und auf die Shoah kursieren seit Jahren im Internet; man braucht nur auf der Videoplattform youtube seinen Namen einzugeben.

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Auch unsere Nazis sind am doofsten

Forderung der „Nationalen Sozialisten – Bundesweite Aktion“, umrahmt mit Aufklebern der NPD-Jugend „Junge Nationaldemokraten“:

„Freiheit – gegen § 136“


(DU-Hochfeld, Rheinpark, Oktober 2008 / Januar 2009)

Strafgesetzbuch
§ 136 Verstrickungsbruch, Siegelbruch

(1) Wer eine Sache, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag genommen ist, zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise ganz oder zum Teil der Verstrickung entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein dienstliches Siegel beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, das angelegt ist, um Sachen in Beschlag zu nehmen, dienstlich zu verschließen oder zu bezeichnen, oder wer den durch ein solches Siegel bewirkten Verschluß ganz oder zum Teil unwirksam macht.
(3) Die Tat ist nicht nach den Absätzen 1 und 2 strafbar, wenn die Pfändung, die Beschlagnahme oder die Anlegung des Siegels nicht durch eine rechtmäßige Diensthandlung vorgenommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) § 113 Abs. 4 gilt sinngemäß.

Aber wer weiß, – vielleicht hat das einen tieferen Sinn, und die Kameraden wollten ihrer Verbundenheit mit Herrn Kemna und Herrn Voigt Ausdruck verleihen. Schließlich heißt ihre Ehre ja Treue.

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